Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH gestaltet und bewirtschaftet mit rund 4.000 Wohneinheiten maßgeblich den Wohnraum in der Fontanestadt Neuruppin. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit.
Immobilienkaufmann/-frau (m/w/d)
im Bereich Vertrieb
Das erwartet Sie
Vermietung und Betreuung unserer Wohnungen - von der Interessentenanfrage bis zum Vertragsabschluss
Durchführung von Wohnungsbesichtigungen sowie Beratung von Mietinteressenten
Vorbereitung und Abschluss von Mietverträgen sowie Bearbeitung mietvertraglicher Angelegenheiten
Organisation und Durchführung von Wohnungsübergaben und -abnahmen
Erstellung von Grundrissen für Wohnungsangebote und Exposés
Das bringen Sie mit
Abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
Idealerweise Berufserfahrung in einer ähnlichen Position
Freundliche, mieter- und serviceorientierte Kommunikation sowie ein sicheres Auftreten
Eigenständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise mit einem guten Blick für Prioritäten
Teamfähigkeiten und Organisationstalent
Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Pkw-Führerschein ist von Vorteil
Ihre Vorteile bei uns
Eine unbefristete Vollzeitstelle (37 Wochenstunden)
Tarifliches Einstiegsgehalt ab mindestens 3.550 € brutto (Vollzeit)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemäß Tarifvertrag
Flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. 30 Wochenstunden möglich)
Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Einen sicheren Arbeitsplatz bei einem regional verankerten Wohnungsunternehmen
Team-Events und Teilnahme an sportlichen Wettbewerben z. B. am Firmenlauf
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich in Papierform bis zum 03.05.2026 an:
Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH
Herrn Liefke - persönlich/verschlossen
Kränzliner Straße 32 a
16816 Neuruppin
Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter und Klarsichtfolien.
Im Bewerbungsverfahren entstehende Kosten werden nicht erstattet.