Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH gestaltet und bewirtschaftet mit rund 4.000 Wohneinheiten maßgeblich den Wohnraum in der Fontanestadt Neuruppin. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit.
Bauleiter/in (m/w/d)
im Bereich Baubetreuung
Das erwartet Sie
Planung und Koordination von Baumaßnahmen
Überwachung von Qualität, Terminen und Kosten während der Bauausführung
Kommunikation mit Planungsbüros, Fachfirmen und auch internen Bereichen
Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
Aufmaß- und Rechnungsprüfungen
Erstellungen von Zahlungsfreigabe
Führen der Baubücher
Das bringen Sie mit
Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbare Qualifikation (z. B. Handwerksmeister/-in)
Idealerweise Berufserfahrung in einer ähnlichen Position
Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen sowie eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
Gute Kenntnisse im VOB, in der Bauablaufplanung sowie in Qualitäts- und Arbeitssicherheitsstandards
Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Umgang mit branchentypischer Architektensoftware (z. B. Buildup) und CAD wünschenswert
Pkw-Führerschein ist von Vorteil
Ihre Vorteile bei uns
Eine unbefristete Vollzeitstelle (37 Wochenstunden)
Tarifliches Einstiegsgehalt ab mindestens 5.000 € brutto
Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemäß Tarifvertrag
Flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. 30 Wochenstunden möglich)
Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Einen sicheren Arbeitsplatz bei einem regional verankerten Wohnungsunternehmen
Team-Events und Teilnahme an sportlichen Wettbewerben z. B. am Firmenlauf
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich in Papierform bis zum 03.05.2026 an:
Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH
Herrn Liefke - persönlich/verschlossen
Kränzliner Straße 32 a
16816 Neuruppin
Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter und Klarsichtfolien.
Im Bewerbungsverfahren entstehende Kosten werden nicht erstattet.