Betriebskosten FAQ

Der Versand der Betriebskostenabrechnung für 2023 startet in diesen Tagen und wird bis Oktober 2024 abgeschlossen sein. Für den Großteil der Mieter ergibt sich ein Guthaben für das Abrechnungsjahr 2023. Die häufig gestelltesten Fragen haben wir für Sie schon einmal zusammengefasst.

  1. Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung 2023?
    Es ist geplant, dass alle Mieter ihre Betriebskostenabrechnung 2023 bis spätestens zum 30.09.2024 erhalten. Laut § 556 BGB haben wir als Vermieter bis zum 31.12.2024 Zeit die Betriebskosten-abrechnung 2023 an unsere Mieter zuzustellen.
     
  2. Warum sind die Kosten in meiner Betriebskostenabrechnung gestiegen?
    Dies ist im Wesentlichen auf die Steigerung der Heizkosten zurück zu führen.
     
  3. Wieso hat mein Nachbar ein anderes Abrechnungsergebnis als ich?
    Hierbei spielen verschiedene Faktoren wie z. B. Fläche und Personenanzahl eine Rolle. Ein weiterer maßgeblicher Faktor ist das individuelle Nutzungsverhalten eines jeden Mieters.
     
  4. Warum kriege ich mein Guthaben aus der Betriebskosten-abrechnung nicht ausgezahlt?
    Wie bereits in unserer Betriebskostenabrechnung erwähnt, wird Ihnen das Betriebskostenguthaben nur ausgezahlt, wenn keine offenen Forderungen bestehen. Andernfalls wird dieses mit den offenen Forderungen verrechnet.
     
  5. Warum wird das Guthaben erst vier Wochen später ausgezahlt?
    Die Widerspruchsfrist von vier Wochen wird abgewartet. Den genauen Auszahlungstermin entnehmen Sie bitte der Betriebskostenabrechnung.
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