Baumfällungskosten sind Betriebskosten

Veränderte Bedingungen durch den Klimawandel, wie längere Trockenheit und Hitze, machen den Bäumen in unserer Umgebung zu schaffen. Deshalb wird es in Zukunft vermutlich des Öfteren zu Baumfällungen kommen. Laut Gesetz dürfen die Kosten einer Baumfällung grundsätzlich auf Mieter umgelegt werden. Zum Schutz der Mieter hat die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH (NWG) einen jährlichen Maximalbetrag für die Umlage von Kosten der Baumfällung festgelegt. Es sollen pro Mietpartei maximal 240,00 € im Jahr im Zuge der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Unberührt von dieser Regelung bleiben Pflege- und Kronenschnitte. Für eine entsprechende Ersatzbepflanzung wird seitens der NWG natürlich gesorgt. Diese Ersatzbepflanzung wird nach den neuen klimatischen Bedingungen ausgewählt. Besonders geeignet ist beispielsweise die „Hainbuche“. Diese Baumart ist winterhart, resistent gegen Trockenheit und Umweltverschmutzung.

Foto: Hainbuche in der Artur-Becker-Straße 30

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