Sozialwohnungen und Belegungsrechte

Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH (NWG) ist zwischenzeitlich im Gespräch mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hinsichtlich der Verlängerung bzw. Reaktivierung von Belegungsrechten für umgangssprachlich als Sozialwohnungen bezeichnete Wohneinheiten. Hintergrund dieser Aktivitäten ist die Zusage der NWG, bis 2030 im Durchschnitt 500 Wohneinheiten mit Belegungsrechten in der Fontanestadt Neuruppin vorzuhalten.

Vor diesem Hintergrund findet Ende August 2022 ein Gesprächstermin bei der ILB statt, in dem wir 270 Wohneinheiten für eine Belegungsbindung anbieten werden.

Nach jetziger Einschätzung wird die NWG mit Stand 1. Januar 2023 501 Wohneinheiten mit Belegungsbindung vorhalten.

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