Zustandskontrolle Klappengrabenbauwerk

Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH (NWG) ist der größte Anlieger des Klappgrabens zwischen „Friedrich-Engels-Straße“ und „An der Seepromenade.“ Zum Schutz des Klappgrabenbauwerks hatte die NWG eine Durchfahrtsbeschränkung des „Garagenkomplexes in der Fischbänkenstraße“ auf 7,5 t veranlasst.

Die Zustandskontrolle des Klappgrabenbauwerks hat eine weitere Verschlechterung ergeben.

Um eine weitere Schädigung des Klappgrabenbauwerks zu verhindern, soll zeitnah der ungenehmigte Ruhende Pkw-Verkehr im „Garagenkomplex in der Fischbänkenstraße“ unterbunden werden.

Diese Maßnahme ist notwendig, um eine weitere Verschiebung der Schachtwand bzw. einen Wandabbruch des Klappgrabenbauwerks zu verhindern. Es werden Sicherungsmaßnahmen veranlasst.

Die NWG überprüft eine weitere Verschärfung der Durchfahrtsbeschränkung des „Garagenkomplexes in der Fischbänkenstraße“.

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