Zensusgesetz

Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH ist nach dem Zensusgesetz gehalten, Auskünfte über bestimmte Angaben zu den vermieteten Wohnungen zu geben. Diese durch das Zensusgesetz angeordnete Übermittlung von Daten geht über die gewöhnliche Datenverarbeitung zur Durchführung des Mietverhältnisses hinaus. Vor diesem Hintergrund informieren wir gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung über die Zweckänderung im Sinne einer Weitergabe von Daten zu statistischen Zwecken an die statistischen Ämter.

 

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