Mieter hatten bisher die Möglichkeit, sich während eines Umzugs rückwirkend beim Stromversorger umzumelden.
Diese Möglichkeit ist nunmehr wegen § 20 a Energiewirtschaftsgesetz entfallen. Stromverträge müssen ab sofort vorab angemeldet und rechtzeitig abgemeldet werden, andernfalls drohen Nachteile.