Stromverträge vorab anmelden und rechtzeitig abmelden

Mieter hatten bisher die Möglichkeit, sich während eines Umzugs rückwirkend beim Stromversorger umzumelden.

Diese Möglichkeit ist nunmehr wegen § 20 a Energiewirtschaftsgesetz entfallen. Stromverträge müssen ab sofort vorab angemeldet und rechtzeitig abgemeldet werden, andernfalls drohen Nachteile.

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