Zwischenzeitlich ist die Gigabit-Infrastrukturverordnung - VO (EU) 2024/1309 - veröffentlicht und findet zeitnah unmittelbare Anwendung. Demnach ist ab Anfang 2026 davon auszugehen, dass Gebäudeeigentümer bei der Errichtung oder größeren Sanierungsarbeiten bereits Glasfasernetze vorsehen müssen.
Vor diesem Hintergrund entwickelt die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH (NWG) bis zum 1. Juli 2025 die ersten Eckpunkte eines „Medienkonzeptes für digitale Netzinfrastruktur“ für den gesamten Gebäudebestand der NWG, um den komplexen Fragestellungen einer digitalen Medienversorgung innerhalb von Mehrfamilienhausstruktur gerecht werden zu können.
Sinn dieses „Medienkonzeptes für digitale Netzinfrastruktur“ ist es, den Bau von Doppelstrukturen zu verhindern, vorhandene Netzinfrastruktur nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes zu nutzen und eine sinnvolle Ausbauentscheidung anhand der tatsächlichen Situation eines Mehrfamiliengebäudes treffen zu können.
Die NWG klärt zunächst bis zum 30. April 2025 ab, ob es Berührungspunkte zum Förderprogramm „Graue-Flecken-Programm“ im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt.
Im Anschluss wird die NWG bis Mitte Mai 2025 die möglichen Ausbaustufen „Glasfaser“ für ihren gesamten Gebäudebestand festgelegt haben und anschließend bis Ende Mai 2025 voraussichtlich fünf Ausbaugebiete definieren.