Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH (NWG) zieht im Monat Dezember 2022 keine Heizkostenvorauszahlung ein.
Bei Mietern, die der NWG ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird die Änderung automatisch berücksichtigt. Wird die Miete per Dauerauftrag bzw. Überweisung gezahlt, sollte der Überweisungsbetrag für den Monat Dezember 2022 angepasst werden. Sofern keine Anpassung durch den Mieter vorgenommen wird, erfolgt die Verrechnung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.
Mit diesem Vorgehen möchte die NWG die komplizierte gesetzliche Regelung vereinfachen.